Westmann: Mit der Einigung wird deutlich, dass die Rechte der Kinder unantastbar sind und zukünftig auch im Bund Verfassungsrang haben
Die Entscheidung, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, kommentiert Editha Westmann, Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in der Kinderschutzkommission des Landtages, wie folgt:
„Wir sind sehr zufrieden, dass sich die Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD im Bundestag auf die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigen konnten. Der Ankündigung müssen nun zügig Taten folgen, um die parlamentarische Umsetzung zu gewährleisten. Mit der Einigung wird deutlich, dass die Rechte der Kinder unantastbar sind und zukünftig auch im Bund Verfassungsrang haben. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zum Schutz unserer jüngsten Gesellschaftsmitglieder. Der Bund folgt damit auch endlich dem Land Niedersachsen, wo die Rechte der Kinder bereits seit 2009 in der Verfassung verankert sind.“