Calderone: Strafverschärfungen schützen Kinder vor Missbrauch – Vorratsdatenspeicherung überfällig!

Hannover. Der heute im Bundestag in erster Lesung beratene Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist ein erster Schritt der Bundesjustizministerin in die richtige Richtung. „Noch vor einem Jahr hatte Frau Lambrecht eine Gesetzesverschärfung im Kampf gegen Kindesmissbrauch strikt abgelehnt. Nun wird endlich ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, das Strafverfahren beschleunigt, Ermittlungsbefugnisse erweitert und das Strafrecht deutlich verschärft“, so Christian Calderone, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder – so die neue Überschrift des § 176 StGB – zukünftig als Verbrechen eingestuft wird. Straftäter müssen zukünftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren rechnen. Auch die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie wird zum Verbrechen hochgestuft. „Kindern wird durch sexualisierte Gewalt unermessliches Leid zugefügt. Es ist daher nur konsequent, dass die Täter dafür mit aller Härte bestraft werden“, so Calderone.

Erfreulich sei auch, dass der Gesetzentwurf die Strafverfolgung verbessere. So könnten die Maßnahmen der Telefonüberwachung, Onlinedurchsuchung und Verkehrsdatenerhebung im Strafverfahren besser als bisher eingesetzt werden. „Ein erster aber zu kleiner Schritt. Viel wichtiger ist es, dass die Bundesjustizministerin endlich einsieht, dass die Ermittlungsbehörden die sog. Vorratsdatenspeicherung dringend benötigen. Viel zu oft kommt es vor, dass Staatsanwaltschaften Hinweisen auf Kinderpornografie im Internet nicht nachgehen können, weil bei den Telekommunikationsunternehmen die IP-Adressen bereits gelöscht wurden. Frau Lambrecht muss hier schnellstens einen Gesetzentwurf auf den Tisch legen, der diese gravierende Lücke in der Strafverfolgung schließt“, so der Justizexperte abschließend.

veröffentlicht am 30.10.2020