Schünemann: Landesweite Grippeschutzimpfung für Polizeikräfte – das Land muss die Kosten voll übernehmen

Hannover. Zum 01. Oktober 2020 wurden die Heilfürsorgebestimmungen für den Polizeivollzugsdienst in Niedersachsen geändert. Danach können sich die Polizeibeamtinnen und -beamten die Kosten für eine Grippeschutzimpfung im Nachhinein zu 50 Prozent vom Land erstatten lassen. „Angesichts des dramatischen Anstiegs der Corona-Fallzahlen ist mittlerweile klar, dass wir uns mitten in einer zweiten Pandemiewelle befinden. Heute werden daher die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten umfassende Maßnahmen beschließen, die nur dann greifen, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger auch daran halten. Ohne Polizeikontrollen wird das nicht funktionieren“, sagt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann. Die Landesregierung müsse daher alles unternehmen, um die Dienstfähigkeit der Polizei sicherzustellen.

„Dazu gehört auch zwingend eine Grippeschutzimpfung aller Polizistinnen und Polizisten. Die Kosten hierfür muss der Dienstherr in vollem Umfang erstatten. Ich bin mir sicher, dass der Innenminister die fehlenden 50 Prozent der Grippeschutzimpfkosten aus noch vorhandenen Haushaltsreserven für die Polizeidirektionen finanzieren kann“, so Schünemann. „Für diese Prioritätensetzung haben sicherlich alle Polizeipräsidenten vollstes Verständnis.“ Die zusätzlich anfallenden Kosten beziffert der CDU-Innenexperte auf rund 750.000 Euro.

veröffentlicht am 28.10.2020