Fredermann: Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDR zukünftig an der Mitbestimmung beteiligen
Hannover. Im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeiten derzeit über 18.000 freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beim NDR sind ein Viertel aller Mitarbeiter in einer freien Anstellung. Einige arbeiten einen Großteil ihrer Zeit für den NDR, fast wie festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Begründet werden diese Arbeitsverhältnisse mit der Kostenreduzierung bei den Sendern durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) seien die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst geregelt. Jedoch gebe es bisher keine Berücksichtigung von freien Angestellten oder ähnlichen Berufsgruppen. „Der neueste Referentenentwurf zum BPersVG verzichtet weiterhin darauf diese Personengruppen zu berücksichtigen. Auch die Möglichkeit, die Personalvertretung mitzuwählen, besteht für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leider nicht. Aufgrund ihres Anteils wäre eine Mitbestimmung jedoch gerechtfertigt“, so Rainer Fredermann, Landtagsabgeordneter der CDU-Fraktion.
Die Fraktionen von CDU und SPD haben heute gemeinsam einen Antrag in den Landtag eingebracht. „Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung, sich mit den übrigen Regierungen der NDR-Länder über die Schaffung einer Vertretung dieser Mitarbeitergruppe beim NDR zu verständigen. Auch muss der NDR-Staatsvertrag entsprechend geändert werden“, so Fredermann.
Bei anderen Rundfunkanstalten gebe es bereits Mitbestimmungsmöglichkeiten für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sei es als Freien-Vertretung wie beim Bayerischen Rundfunk oder im Personalrat wie beim WDR. „In unserem Antrag haben wir uns bewusst auf keine bestimmte Form der Mitbestimmung festgelegt. Der CDU-Fraktion ist es wichtig, dass beim NDR die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig an der Mitbestimmung beteiligt werden“, so Fredermann abschließend.