Lechner: Novelle des Verfassungsschutzgesetzes stärkt unseren Nachrichtendienst
Hannover. „Der heute beschlossene Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen stärkt die Arbeit des Verfassungsschutzes als Frühwarnsystem unserer Demokratie“, so Sebastian Lechner, Innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Die Befugnisse sollen mit Augenmaß erweitert werden, so z. B. der Einsatz von Vertrauenspersonen oder die Sammlung von Informationen über minderjährige Extremisten. Besonders wichtig sei aber die Entbürokratisierung der Arbeit des Verfassungsschutzes, indem der Gesetzentwurf die Fristen für die Überprüfung gespeicherter Daten verlängert.
„Der Prüfaufwand ist seit der letzten Novellierung des Gesetzes erheblich, so dass kurze Prüffristen in der Vergangenheit zu einer weitgehenden Selbstbeschäftigung des Verfassungsschutzes geführt haben“, so Lechner. „Personelle Ressourcen, die wir vor allem bei der Beobachtung des wachsenden Rechts- und Linksextremismus dringend benötigen, werden dadurch freigesetzt.“
Der Gesetzentwurf ziele auch darauf ab, den Informationsaustausch zwischen dem Verfassungsschutz und nicht-öffentlichen Trägern bei der Extremismusprävention deutlich zu verbessern.
„Wir werden uns den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch einmal genau anschauen, um die Schlagkraft des Verfassungsschutzes im Kampf gegen Demokratiefeinde weiter zu erhöhen. Die jüngsten Ereignisse in Berlin haben uns deutlich vor Augen geführt, dass wir einen gut aufgestellten Verfassungsschutz benötigen, so der Innenpolitiker abschließend.“