Koch: Bestehende Kostenfallen bei Mobilfunkverträgen schließen – Verbraucherrechte stärken

Hannover. Durch Statistikauswertungen des Verbandes für Telekommunikation und Mehrwertdienste konnte festgestellt werden, dass Mobilfunkanbieter bei der Vertragslaufzeit aus versteckten Kosten Kapital schlagen. „Das ist zutiefst verbraucherfeindlich und hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers auf Bundesebene“, erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Veronika Koch.

Die beiden Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben bereits im Oktober den Entschließungsantrag „Verbraucherschutz für Smartphone-Nutzer verbessern – Kostenfallen in Mobilfunkverträgen ein Ende setzen“ eingebracht. „Und trotz oder gerade wegen der Erfahrungen mit dem Shutdown zur Corona-Pandemie wollen wir hiermit einen entscheidenden Beitrag leisten, bestehende Kostenfallen bei Mobilfunkverträgen zu schließen und somit die wirtschaftlichen Sicherheiten und digitalen Nutzungsmöglichkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in unserem Land stärker zu schützen“, so Koch weiter.

„Durch die heutige Entscheidung sollen unter anderem automatische Vertragsverlängerungen von Mobilfunk- und Festnetzverträgen auf maximal drei Monate festgesetzt werden, vertragliche Mindestleistungen müssen, wie die angepriesene Maximalgeschwindigkeit in den Mobilfunkverträgen, auch vertraglich zugesichert werden und es müssen Entschädigungen sowie weitere Verbraucherrechte gesetzlich festgelegt werden“, so Koch.

Auch soll es ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher geben, wenn in einem Wohnbereich eine deutlich bessere Netzabdeckung bzw. Übertragungsgeschwindigkeit durch den Mobilfunkanbieter realisiert werden kann. „Natürlich schätzen wir grundsätzlich die Vertragsfreiheit in der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. Aber es ist zum Schutz unserer Verbraucherinnen und Verbraucher eben geboten, hier einzugreifen“, so Koch abschließend. Mit diesen Maßnahmen könnten Kostenfallen unterbunden werden und der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher würden signifikant verbessert.

veröffentlicht am 30.Jun.2020