Schünemann: Müssen das Strafrecht verschärfen, Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen

Hannover. „Die schweren Fälle von Kindesmissbrauch in der letzten Zeit, egal ob in Lügde/Hameln-Pyrmont, in Münster oder jetzt in Bergisch-Gladbach, zeigen, dass wir bei diesem schrecklichen Thema sehr scharf hinsehen müssen. Die Täter müssen wissen, dass wir sie finden und bestrafen werden. Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen und muss auch so bestraft werden. Daher wollen wir eine Verschärfung des Strafrechts an dieser Stelle“, erklärt Uwe Schünemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion zu Beginn der aktuellen Stunde zum Thema Kindesmissbrauch.

„Wir wollen die Mindeststrafe für Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Material auf ein Jahr und die maximale Höchststrafe für Kindesmissbrauch auf 10 Jahre anheben. Mitwisserschaft von Kindesmissbrauch muss unter Strafe gestellt werden“, so Schünemann.

Die CDU-Fraktion fordert, dass deutsche Internet-Provider künftig verpflichtet werden, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch zu melden. Darüber hinaus fordern die Christdemokraten eine IP-Vorratsdatenspeicherung: „Allein 2017 konnten laut Angaben des BKA 8400 Verdachtsfälle nicht aufgeklärt werden, weil die IP-Adressen und Portnummern bereits gelöscht waren. Die Ermittlungsbehörden dürfen zukünftig bei der Täterermittlung nicht mehr in Leere greifen, weil die Gesetzeslage nicht passt“, so der CDU-Innenexperte.

„Die Streichung des Straftatbestandes des Kindesmissbrauchs aus dem Führungszeugnis muss unterbleiben. Immer wieder kommt es vor, dass Täter Berufe ausüben, in denen sie Kontakt zu Kindern haben. Das wollen wir verhindern“, so Schünemann.

veröffentlicht am 30.06.2020