Schwarz und Meyer: Keine Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal – Regierungsfraktionen loben Engagement der Beschäftigten in Coronakrise
Hannover. Im Rahmen der heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Niedersächsischen Landtag hat eine Anhörung zum Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie stattgefunden. Dazu erklären die sozialpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen von SPD und CDU, Uwe Schwarz und Volker Meyer: „Die Beschäftigten in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen haben in der Krise eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die zur Diskussion stehende Zwangsverpflichtung auch in medizinischen Ausnahmesituationen nicht erforderlich ist. Wir setzen daher weiter auf Freiwilligkeit und die bestmögliche Ausstattung mit Schutzkleidung.“
„Eine Zwangsverpflichtung von Mitarbeitenden der medizinischen Berufe, egal ob Pflegekräfte oder Ärztinnen und Ärzte, ist vom Tisch und würde keine Zustimmung von den Regierungsfraktionen erhalten“, betont der SPD-Sozialexperte Uwe Schwarz. Die Corona-Pandemie habe deutlich gemacht, dass eine Übersicht über das gesamte zur Verfügung stehende medizinische Personal sinnvoll erscheint. „In diesem Kontext erscheint eine zwingende Dienstverpflichtung jedoch nicht als sinnvolles Instrument – wir plädieren stattdessen für ein Register auf freiwilliger Basis, um im Bedarfsfall ausreichend Fachkräfte schnell zu rekrutieren“, so Schwarz.
„Die Anhörung hat uns darin bekräftigt, von der zur Diskussion gestellten Zwangsverpflichtung Abstand zu nehmen. Niemand kann ein Interesse daran haben, den in der Krise hart arbeitenden Beschäftigten des medizinischen Bereichs zu unterstellen, man müsse sie dazu zwingen“, sagt der CDU-Sozialexperte Volker Meyer. „Es bleibt daher bei der Freiwilligkeit. Gleichzeitig müssen wir künftig jedoch sicherstellen, dass wir alle Beschäftigten auch schützen können. Wenn sich unsere medizinischen Fachkräfte sicher fühlen, habe ich keinen Zweifel, dass sie sich alle freiwillig melden werden“, so Meyer.
Denkbar sei, betonen die beiden Politiker von SPD und CDU, dass eine Regelung analog zu Bayern gefunden werde. In jenem Szenario könne die zuständige Behörde die Berufsvertretungen in Form der Kammern verpflichten, ihr kostenfrei Auskünfte ihrer aktiven oder bereits im Ruhestand befindlichen Mitglieder zu übermitteln, die nach Maßgabe der zuständigen Behörde geeignet sind, einen für die Bewältigung des Gesundheitsnotstands zusätzlich erforderlichen ärztlichen Personalbedarf zu decken.