Dammann-Tamke: Wichtigste Forderungen aus Niedersachsen sind in der Düngeverordnung enthalten

Die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung der Düngeverordnung kommentiert der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Helmut Dammann-Tamke wie folgt:

„Nüchtern betrachtet sind die wichtigsten Forderungen aus Niedersachsen in der Düngeverordnung enthalten: Zusätzliche Maßnahmen in roten Gebieten kommen erst zum 1. Januar 2021, es gibt ein klares Bekenntnis zum Verursacherprinzip und landwirtschaftliche Emissionsdaten müssen berücksichtigt werden. Allerdings hätten wir uns wie geplant etwas mehr Zeit gewünscht, um dies mit unseren Landwirten und  deren Organisationen im Detail zu besprechen und aus fachlicher Sicht zu beurteilen. Nun wird es im Besonderen auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ankommen, die Details der Düngeverordnung ausarbeiten wird. Dies werden wir eng begleiten“.

veröffentlicht am 27.03.2020