Koch: Müssen der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken – Entkriminalisierungen entgegen unserer Rechtsordnung dürfen aber nicht stattfinden

Hannover. „Die Motivation des Antrags „Lebensmittel retten – Containern und „Bändern“ entkriminalisieren“, ist grundsätzlich eine Motivation, die durchaus Beachtung finden kann. Die Problematik hat auch unsere Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erkannt und bereits aufgegriffen, denn es wird eine der zentralen Aufgaben des ZEHN – des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft in Niedersachsen sein, der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken“, erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Veronika Koch.

Im ZEHN würden in Niedersachsen unter anderem gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entwickelt. „Hier wird es um die Wertschätzung unserer Güter gehen. Und hier werden auch die Alltagskompetenzen der Menschen wieder mehr geschärft werden“, so Koch.

Weiterhin gebe es noch Projekt „Zu gut für die Tonne“, oder auch die „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“, welche zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung aktiv beitragen würden.

„Dies alles darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Vorschriften in den §§ 123 und 242 StGB zu Hausfriedensbruch und Diebstahl weiterhin gelten und Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert, der Eigentümer oder auch Besitzer muss selbst entscheiden können, was mit seiner Sache passieren soll“, so Koch weiter.

Es kann in dieser Debatte einzig darum, wie Lebensmittel gerettet werden können – Containern und Bändern zu entkriminalisieren könne aber nicht im Sinne des geordneten Rechtsstaates sein.

veröffentlicht am 20.11.2019