Calderone: Rechtslage bei IS-Rückkehrern eindeutig – Rechtsstaat ist handlungs- und durchsetzungsfähig
Hannover. In türkischer Haft sitzen inklusive Kinder 29 Deutsche bei denen ein Bezug zum IS angenommen wird, in Syrien und im Nordirak sind es ca. 95 Erwachsene und 250 Kinder. Laut Bundesregierung sind seit 2013 rund 1000 Islamisten mit deutschem Pass in den Nahen Osten ausgereist. Auch mit deren Rückkehr muss man rechnen. Dazu erklärt Christian Calderone, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Wir sprechen über eine Herausforderung für den Staat, die weit größer ist als die, über die wir hinsichtlich der Abschiebungen aus der Türkei aktuell diskutierten. Die Rücknahme von 20 bis 40 Personen ist recht geordnet und in Deutschland planbar.“
Die Rechtslage für die Rückkehr dieser Personen sei eindeutig, wenn auch in diesem Fall unerfreulich: „Schiebt ein Staat ab, dann muss Deutschland seine Staatsbürger zurücknehmen. Um Unerfreulichkeit geht es dabei nicht, sondern um Rechtsstaatlichkeit. Und die Rechtsstaatlichkeit muss gerade hier im Vordergrund stehen, wenn wir gegenüber intoleranten, terroristischen, islamistischen Strukturen verdeutlichen müssen, dass der deutsche Rechtsstaat handlungsfähig und durchsetzungsfähig ist“, so Calderone.
Ziel müsse es sein, dass Rückkehrer, die sich wegen Terrorstraftaten oder nach Völkerstrafrecht zu verantworten haben, gleich am Flughafen festgesetzt und in Haft genommen werden können.
„Die strafrechtliche und strafprozessuale Abarbeitung der IS-Rückkehrer ist der Lackmustest für unseren Staatsschutz und unsere Justiz. Hier wird sich zeigen, ob die Strafverschärfungen zur Bekämpfung des Terrorismus ausreichend sind oder ob und an welcher Stelle wir nachsteuern müssen“, so der Justizexperte.
Wichtig sei der CDU auch, dass der Verfassungsschutz über die selben Instrumente verfüge, die über das Niedersächsische Polizei und Ordnungsgesetz der Polizei zur Verfügung stehen. Hier sei dringender Handlungsbedarf gegeben und die Politik sei gefordert, diesen Handlungsbedarf schnell und konstruktiv zu beseitigen.
„Das Gefahrenabwehrrecht umfasst jetzt auch Maßnahmen, die speziell auf terroristische Gefährder zugschnitten sind, Meldeauflagen, Kontakt- und Aufenthaltsverbote, Aufenthaltsvorgaben, Aufenthaltsüberwachung, erweiterte Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung. Diese Maßnahmen müssen wir konsequent anwenden“, so Calderone.
Nicht unerwähnt lassen wolle er, dass auch die Jugendämter herausgefordert sind, sich um die Kinder der IS-Rückkehrer zu kümmern: „Wir haben eine Verantwortung für deren Zukunft, die sie nicht in Hass, Enge und Kriminalität verbringen sollten, sondern in den fantastischen Möglichkeiten, die unsere freiheitliche Gesellschaft jedem Einwohner guten Willens bietet.“