Thiele widerspricht der Kritik des DGB an der Schuldenbremse

„Die Kritik des DGB an der Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung weise ich ausdrücklich zurück. Sie ist haltlos und entspricht in keiner Weise den Tatsachen“, erklärt Ulf Thiele, finanzpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen.

„Offensichtlich haben wir grundlegend unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Staat sich weiter verschulden sollte. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt es entschieden ab, mit weiteren Schulden die Generation unserer Kinder und Enkelkinder noch stärker zu belasten“, erwiderte Thiele auf die Forderung des DGB, weitere Neuverschuldung zu ermöglichen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und SPD beabsichtigten auch nicht, wie vom DGB behauptet, Zukunftsinvestitionen aus der „Portokasse“ zu bezahlen.

„Das Gegenteil ist der Fall. Mit dem rund 34 Milliarden Euro umfassenden Landeshaushalt gewährleisten wir eine solide und auf die Zukunft ausgerichtete Finanzpolitik, ganz ohne neue Schulden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind durchschnittlich rund 1,7 Milliarden Euro pro Jahr für Investitionen vorgesehen“, so der CDU-Finanzexperte. Darüber hinaus nutze Niedersachsen die Niedrigzinsphase konsequent zur Umschuldung.

„Wenn der DGB behauptet, jetzt mit Negativzinsen aufgenommene Kredite seien „geschenktes Geld“, sollte er darüber nachdenken, dass auch Kredite, für die man niedrige oder negative Zinsen zahlen muss, zurückbezahlt werden müssen und zukünftige Generationen belasten“, so Thiele. Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion müsse jede Generation mit den Mitteln auskommen, die ihr zur Verfügung stehen, ohne die Generation ihrer Kinder und Enkelkinder zu belasten.

„Daher haben wir in der Schuldenbremse eine Konjunkturkomponente vorgesehen, mit der in guten Zeiten Rücklagen für Zeiten mit schwächerer wirtschaftlicher Entwicklung geschaffen werden. Und deshalb ermöglichen wir die kurzfristige Schuldenaufnahme um im Falle von Naturkatastrophen und außerordentlichen Notlagen, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen, als Land handlungsfähig zu sein“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende.

Diese Schulden müssten jedoch über einen Tilgungsplan zurückgeführt werden, um kommende Generationen nicht zu belasten. Die Vereinbarung, für Sofortmaßnahmen in solchen Fällen mit einfacher Mehrheit bis zu 0,5 Prozent des Haushaltsvolumens und darüber hinaus notwendige Schulden zur Beherrschung solcher Notlagen, nur im breiten Konsens des Landtages und ebenfalls mit einem Tilgungsplan hinterlegt, aufnehmen zu können, sei auch aus Sicht der CDU eine kluge Lösung. „Damit bleibt das Land auch in Notlagen handlungsfähig. Zugleich stellen wir sicher, dass auch solche Schulden wieder getilgt werden“, so Thiele.

„Der DGB verkennt, dass ohne diese Regelungen in der Landesverfassung und in Landesgesetzen, die grundgesetzliche Schuldenbremse zum 1. Januar 2020 voll und ohne diese flexiblen, konjunkturelle Entwicklungen und Notlagen berücksichtigenden Regelungen, greifen würde. Das Land nimmt daher die vom Grundgesetz vorgesehenen Spielräume war“, so Thiele.

veröffentlicht am 02.10.2019