Schünemann: Andere Qualität im Rechtsextremismus erfordert Novellierung der Gesetzeslage und Anpassung der organisatorischen Einrichtungen

Hannover. „Aufgrund der gesteigerten Qualität des Rechtsextremismus in Niedersachsen sollten bereits vorhandene Einrichtungen wie das Gemeinsame Informations-und Analysezentrum weiter ausgebaut und grundlegend institutionalisiert werden. Auch eine Novellierung des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz ist dringend erforderlich“, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Uwe Schünemann, auf einer Diskussionsveranstaltung seiner Fraktion zum Rechtsextremismus.

Hintergrund ist die jetzige reglementierende Gesetzeslage, „welche den Datenschutz ausweitet und somit Befugnisse der Sicherheitsbehörden einschränkt“, sagt der Fraktionsvize. Jedoch sei der Verfassungsschutz elementar als Frühwarnsystem hinsichtlich der Bekämpfung des Rechtsextremismus anzusehen und müsse daher über notwendige Befugnisse verfügen. Eine Erweiterung der Befugnisse und die Anpassung an den Mindeststandard des Bundesverfassungsschutzgesetzes sei daher zwingend notwendig, stellt Schünemann dar. Dazu zähle neben der Überprüfung der Angemessenheit der Speicherfristen von Daten relevanter Personen, um insbesondere „Schläfer“ nicht aus dem Fokus zu verlieren, auch die Erleichterung des Daten- und Informationsaustausches zwischen der Polizei und des Verfassungsschutzes, so Schünemann.

„Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die niedersächsische Extremismus-Bekämpfung organisatorisch auf einem guten Weg ist. Allerdings muss die Zusammenarbeit zwischen Staats- und Verfassungsschutz professionalisiert werden. Zudem besteht hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf den Verfassungsschutz, dringender Handlungsbedarf“, so Schünemann abschließend.

veröffentlicht am 22.08.2019