Lechner: Guter Tag für Demokratie in Niedersachsen – Landtag schafft pauschalen Wahlausschluss von Menschen mit Behinderungen ab

Hannover. Mit großer Mehrheit hat der Niedersächsische Landtag heute den pauschalen Wahlausschluss von etwa 10.000 Menschen mit Behinderungen abgeschafft. Von der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Wahlrechtsreform profitieren Personen, die in allen Angelegenheiten betreut werden oder aufgrund einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in eine psychiatrische Klinik verbracht wurden. Künftig muss ein Gericht im Einzelfall prüfen, ob die Betreuung oder Überweisung in eine Klinik den Wahlrechtsausschluss rechtfertigen.

„Wählen zu dürfen ist das vornehmste Recht unserer Bürgerinnen und Bürger. Jeder Staatsbürger muss sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben dürfen“, sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner. „Viele betroffene Bürger sind absolut in der Lage, am demokratischen Meinungsbildungsprozess teilzunehmen. Deswegen ist heute ein guter Tag für unsere Demokratie in Niedersachsen und für all die Menschen, die nun ein Wahlrecht bekommen.“

Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass die Menschen ihr Wahlrecht auch selbst ausüben, und nicht deren Betreuer oder andere Dritte, so Lechner: „Klar ist, dass die allermeisten Betreuer sehr verantwortungsvoll sind und den Bereich der Wahlassistenz nicht überschreiten werden. Um aber eine abschreckende Wirkung zu erzielen, sollte das Strafrecht im Rahmen einer Reform auf Bundesebene angepasst werden.“

veröffentlicht am 27.03.2019