Schünemann: Abschiebehaft muss als ultima ratio einen festen Platz in Rückführungskonzept des Landes haben

Langenhagen. Die Arbeitskreise Innen und Recht der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag besichtigten am heutigen Dienstag zusammen mit Kollegen der CDU-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein die Abschiebehaftanstalt in Langenhagen, eine Außenstelle der JVA Hannover.

„Es war uns wichtig, uns ein Bild vor Ort zu machen“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann. „Im „Werkstattgespräch“ der CDU zur Flüchtlingspolitik vor wenigen Wochen wurde deutlich, dass es in jedem Land ein abgestimmtes Rückführungskonzept braucht, zu dem als letztes Mittel auch eine Abschiebehafteinrichtung, wie die in Langenhagen, gehört. Aber vor allem muss es ein schlüssiges Rückführungskonzept geben.“

Die Probleme seien greifbar. So habe man erfahren, dass Abschiebungen an den Flughäfen regelmäßig scheitern, weil Besatzungen von Linienflügen sich weigern, Abschiebehäftlinge zu befördern, da diese durch verschiedenste Handlungen unangenehm auffielen: „Gesonderte Charterflüge, also Flüge ohne andere Passagiere, sind demnach deutlich vorzugswürdig, da sich bei den in Langenhagen untergebrachten Abschiebungsgefangenen herumgesprochen hat, wie sie sich in einem Flugzeug, in dem sich auch „normale“ Fluggäste befinden, verhalten müssen, um Abschiebungen zu verhindern.“ Dieses Verhalten bewirke bei Charterflügen nur selten etwas. „Insgesamt ist es ein Problem des Rückführungsmanagements. Dafür bedarf es eines abgestimmten Vorgehens“, so Schünemann abschließend.

veröffentlicht am 12.03.2019