Schünemann: Retter vor Gericht nicht allein lassen – Koalition ebnet Weg für Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte in Niedersachsen

Hannover. Vor dem Hintergrund wachsender Übergriffe auf Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte hat der Niedersächsische Landtag in erster Lesung über die Einrichtung eines Rechtsschutzfonds beraten. Dieser soll sicherstellen, dass betroffene Einsatzkräfte in allen Fällen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können – unabhängig davon, ob sie ihre Rechte und Pflichten als Zeuge selbst wahrnehmen können oder nicht. „Die unerträglichen Straftaten gegen Rettungskräfte müssen konsequent verfolgt werden. Dabei dürfen wir diejenigen, die Menschen in Not geholfen haben, vor Gericht nicht alleine lassen“, sagt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann.

Damit könnte Niedersachsen das erste Bundesland werden, das den vom Bundesamt für Katastrophenschutz geplanten Rechtsschutzfonds mit Leben füllt. Erste Mittel wurden auf Anregung des Deutschen Feuerwehrverbandes bereits im Bundeshaushalt 2019 bereitgestellt. Im Rahmen einer Anhörung der CDU-Landtagsfraktion hatten die in Niedersachsen tätigen Hilfsorganisationen zuvor ihre Bereitschaft signalisiert, an der konkreten Umsetzung mitzuwirken und für ein Pilotprojekt zur Verfügung zu stehen.

veröffentlicht am 28.02.2019