Lammerskitten: Passen Onlineangebote an das digitale Zeitalter an – Faire Vergütung für alle Medienschaffenden
Der Vorsitzende des Unterausschusses Medien, Clemens Lammerskitten, zur Annahme des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch den Landtag, TOP 8:
„Mit den Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag gestalten wir den Telemedienauftrag neu und passen die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender an das digitale Zeitalter an. Ab dem 1. Mai 2019 entfällt die sogenannte 7-Tage-Regelung, sodass Beiträge länger in der Mediathek zu finden sein werden. Das ist zeitgemäß und nutzerfreundlich. Hierbei berücksichtigen wir die Interessen der Medienschaffenden, indem sie für Produktionen, die nun länger online einsehbar sind, einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten. Darüber hinaus grenzen wir Rundfunk- und Printangebote klarer voneinander ab: Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet werden künftig sendungsbegleitend und hauptsächlich in Form von Video- und Audioformaten zur Verfügung gestellt. Damit stärken wir die Presselandschaft in Deutschland, beenden einen jahrelangen Konflikt und machen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest.“