Nacke: Staatsgerichtshof gibt Landtag recht – Mehrheit durfte verhindern, dass Opferverbände aus Gedenkstättenarbeit aussteigen

Bückeburg. „Mit der Änderung des Gedenkstätten-Gesetzes haben wir verhindert, dass die Opferverbände aus der Gedenkstättenarbeit aussteigen. Dass dies rechtens war, hat der Staatsgerichtshof heute bestätigt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, mit Blick auf die heutige Urteilsverkündung zur Klage der AfD-Fraktion vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof.

Das Gericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Niedersächsische Landtag mit der Neuregelung der Beteiligung von Abgeordneten im Stiftungsrat im Gesetz über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Fraktion verletzt hat. „Die Opferverbände hatten im Vorfeld angekündigt, bei einer AfD-Beteiligung aus der Gedenkstättenarbeit auszusteigen“, so Nacke. „Das wäre ein fatales Signal gewesen. Unsere Gedenkstätten erinnern an Ausgrenzung, Entrechtung und Vernichtung in den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur – die Opferverbände tragen entscheidend dazu bei, das Geschehene in den Jahren 1933 bis 1945 im Bewusstsein der Menschen wachzuhalten und weiterzutragen“, betonte Nacke.

„Ich hatte schon während der mündlichen Verhandlung den Eindruck, dass es der AfD nicht gelungen war, einen Rechtsanspruch schlüssig zu begründen. Es gibt für ihr Anliegen schlicht keine Rechtsgrundlage“, sagte Nacke.

„Von Anfang an entstand der Eindruck, dass es der AfD gar nicht um einen Sieg vor dem Staatsgerichtshof ging“, so Nacke. „Vielmehr wollte sie einmal mehr das Märchen von der Opferrolle erzählen, in die sie die anderen Parteien angeblich hineindrängen.“

veröffentlicht am 15.01.2019