Bäumer: Neuer Umgang mit dem Wolf – Schutz des Menschen muss an erster Stelle stehen

Hannover. „Für die CDU-Landtagsfraktion ist beim Umgang mit dem Wolf eins klar: der Schutz des Menschen steht an erster Stelle. Daher brauchen wir einen neuen Umgang mit dem Wolf“, erklärte Martin Bäumer, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, im Rahmen der aktuellen Stunde „Für einen neuen Umgang mit dem Wolf – Schutz für Menschen und Weidetiere“. In anderen Staaten sei es normal, dass der Schutz des Menschen beim Thema Wolf an erster Stelle stehe, in Deutschland und Niedersachsen müsse dies auch so sein.

„Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse werden von Menschen gemacht und sie können auch von Menschen geändert werden“, so Bäumer. Daher sei die von der Landesregierung gestartete Bundesratsinitiative zum Umgang mit dem Wolf ein guter Ansatz, die jetzt konsequent weiterentwickelt werden müsse.

„Die Initiative von Umweltminister Lies nimmt viele Forderungen auf, die wir als CDU-Landtagsfraktion schon im Jahr 2017 in unserem ,Sieben-Punkte-Plan zum Umgang mit dem Wolf‘ gefordert haben. Leider ist die Betroffenheit beim Thema Wolf in den Bundesländern sehr unterschiedlich“, so der Abgeordnete. Während der Wolf in Sachsen schon lange ein großes Thema sei, würde man in Nordrhein-Westfalen noch auf ihn warten. Eine unterschiedliche Betroffenheit dürfe aber nicht dazu führen, dass die wichtige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes unterbleibe.

„Der Wolf ist aktuell noch ein streng geschütztes Tier, weil sich interessierte Kreise darüber streiten, ob der günstige Erhaltungszustand erreicht ist. In Frankreich gibt es nur 250 Wölfe, in Deutschland sind es schon 1.000. In Frankreich darf der Wolf im Wege eines Konzeptes des gebremsten Wachstums geschossen werden, in Deutschland drängt er sich ungebremst in unser Leben. Widersprüchlicher kann die aktuelle Wolfspolitik nicht sein und deshalb brauchen wir einen neuen Umgang mit dem Wolf“, so der stellvertretende  Fraktionsvorsitzende. „Man kann das Bundesnaturschutzgesetz ändern, ohne die Gefahrenabwehr zu vernachlässigen.“

veröffentlicht am 25.10.2018