Dammann-Tamke: Informationen zu der Schlachtpraxis in Bad Iburg, eindeutig und schwerwiegend

Zu den Vorfällen in Bad Iburg und der heute dazu stattgefundenen Unterrichtung im Agrarausschuss erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke:

„Die Berichterstattung rund um das Thema Rinderschlachtung in einem Schlachthof in Bad Iburg, ruft Fassungslosigkeit und absolutes Unverständnis hervor. Die Rechtslage ist eindeutig. Ein krankes oder verletztes Tier darf im Regelfall nicht verladen, transportiert und geschlachtet werden, mit dem Ziel, daraus Lebensmittel zu gewinnen. Bei aller Vorsicht in der Beurteilung  – staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen –  sind die heute, anlässlich der Unterrichtung gegebenen Informationen zu der Schlachtpraxis in Bad Iburg, eindeutig und schwerwiegend. Hier hat sich offensichtlich ein System – abseits der Legalität – über einen längeren Zeitraum entwickelt, bei dem Landwirte, Transporteure, Tierärzte und Mitarbeiter im Schlachthof kollektiv weggeschaut und gegen fundamentale Tierschutzbestimmungen verstoßen haben. Es bleibt zu hoffen, dass sich der im Raum stehende Verdacht nicht erhärtet, dass Fleisch welches so nicht hätte freigegeben werden dürfen, in die Lebensmittelkette gelangt ist.“

veröffentlicht am 17.10.2018