Fredermann: „Beratung vor Sanktion“ – Regierungskoalition will Vereine beim Datenschutz entlasten

Hannover. Mitgliederverwaltung, Datenverarbeitung und Teilnehmerlisten: Für 56.750 Vereine in Niedersachsen gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Ihre praktische Umsetzung stellt die ehrenamtlich Tätigen vor große Herausforderungen – vor allem aufgrund teils erheblicher Sanktionen, die bei Zuwiderhandlung drohen. Aus Sicht des CDU-Landtagsabgeordneten Rainer Fredermann müsse die Politik nun gegensteuern: „Wir wollen diejenigen in unserem Land, die sich ehrenamtlich engagieren, die Arbeit erleichtern und nicht durch komplizierte Regelungen erschweren.“ In einem Entschließungsantrag fordern die CDU und SPD die Landesdatenschutzbeauftragte nun auf, bei einem Erstverstoß den Grundsatz „Beratung vor Sanktion“ zu befolgen.

„Sollte sie diesem Ansinnen folgen, müssten Vereine zunächst keine Bußgelder befürchten“, sagt Fredermann. Darüber hinaus sei die Datenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde des Landes gebeten worden, ehrenamtlich Tätige bestmöglich zu beraten und zu schulen: „So wichtig der Schutz persönlicher Daten ist, so komplex ist das Gesetz, das diesen Schutz garantiert. Wir wünschen uns anwenderfreundliche und konkrete Handlungs- und Formulierungshilfen für Vereine, damit sie mit den neuen Regeln rechtssicher umgehen können.“ Auch die Landesregierung werde gebeten, sich im Bund für Erleichterungen einzusetzen, so Fredermann. „Unser Ziel ist, dass ehrenamtlich tätige Vereine von ihrer Verpflichtung befreit werden, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Eine derartige Änderung würde die Vereine in Niedersachsen erheblich entlasten.“

veröffentlicht am 13.09.2018