Bratmann und Wulf: Land gibt Schulräume für Hort-Nutzung frei – Regierungskoalition entlastet Kommunen bei Kinderbetreuung

Hannover. Hortgruppen in Niedersachsen dürfen künftig auch Schulräume nutzen. Eine entsprechende Mustervereinbarung hat das Niedersächsische Kultusministerium heute vorgestellt und damit den Weg für die sogenannte „Doppelnutzung“ freigemacht. Die Bildungspolitiker von SPD und CDU, Christoph Bratmann und Mareike Wulf, loben die Entscheidung: „Das ist der richtige Schritt, um die Raumnot der Kommunen zu mildern und zugleich gemeinsame Aktivitäten von Schul- und Hortkindern zu ermöglichen. Mit dieser Änderung folgen wir einem ausdrücklichen Wunsch der Städte und Gemeinden in unserem Land.“

Nach bisheriger Rechtslage war die Nutzung schulischer Räume für den Hortbetrieb nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, sodass kommunale Träger gezwungen waren, zusätzlich Räume anzumieten oder eigens zu errichten. Der stellvertretende kultuspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Christoph Bratmann erklärt dazu: „Unsere Kommunen brauchen gerade jetzt, in Zeiten steigender Bedarfe bei der Ganztagsbetreuung in Kita und Schule, praxisnahe Raumkonzepte. Deshalb ist diese Lösung zielführend und unbürokratisch.“

Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Mareike Wulf begrüßt die Neuregelung: „Dass Kinder zum Teil in Containern betreut werden müssen, während die Schule nebenan leer steht, ist niemandem zu vermitteln. Die bisherige Praxis war pädagogisch fragwürdig und teuer für die Träger. Wir freuen uns, dass mit der nun erlaubten Doppelnutzung die Kommunen in Niedersachsen entlastet werden.“

veröffentlicht am 24.08.2018