Lechner: Gesetz zur Neuordnung des niedersächsischen Datenschutzrechts ist guter Kompromiss zwischen hohem Datenschutzniveau und Zweckmäßigkeit
Den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Datenschutzrechts kommentiert der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sebastian Lechner wie folgt:
„Die europäische Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft, somit waren wir gezwungen, das niedersächsische Datenschutzrecht anzupassen. Uns ist nach intensiver Beratung ein guter Kompromiss zwischen einem hohen Datenschutzniveau und der notwendigen Zweckmäßigkeit gelungen. Allerdings sind wir uns mit der Bundeskanzlerin einig, dass wir in einigen Bereichen nachsteuern müssen, um Bürger und Unternehmen zu entlasten. Unternehmen, Vereine und Behörden dürfen nicht durch überbordende Dokumentationspflichten überfordert werden.“