Schüneman: Kommunen haben Probleme mit exzessiven Trinkgelagen – CDU-Fraktion prüft Aufnahme eines Verbotes in das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

Zur Forderung des Niedersächsischen Städtetages, ein Verbot von Trinkexzessen in das zu beschließende neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz aufzunehmen, erklärt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann:

„Wir können den Wunsch der Kommunen nachvollziehen, dass sie exzessive Trinkgelage auf ihren Plätzen verhindern wollen. Nicht zuletzt der Himmelfahrtstag in der vergangenen Woche hat gezeigt, dass die öffentliche Ordnung nicht immer und überall sichergestellt werden konnte. Wir haben dem Städtetag daher zugesichert, dass die Kommunen im Rahmen der nun anstehenden Anhörung zum geplanten Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ihren Vorschlag einbringen und weiter konkretisieren können. Wir werden das dann gründlich prüfen. Grundsätzlich ist es den Behörden allerdings schon heute möglich, auf schwerwiegende Störungen der öffentlichen Ordnung zu reagieren. Es muss auch in Zukunft möglich sein, friedlich ein Bier in der Öffentlichkeit zu trinken. Amerikanische Verhältnisse wollen wir nicht. Wir sind optimistisch, dass es hier zu einer guten Lösung kommen wird.“

 

veröffentlicht am 15.05.2018