Calderone: CDU und SPD stärken Sicherheit von Bevölkerung und Vollzugsbeamten – Regierungskoalition will Ausführung von Sicherungsverwahrten reformieren

Hannover. Mehr Zeit für die notwendige Vor- und Nachbereitung, Entlastung der Justizvollzugsbeamten und Qualitätssteigerung in der Therapie: In einem gemeinsamen Entschließungsantrag wollen CDU und SPD die Landesregierung beauftragen, die Anzahl der Ausführungen Sicherungsverwahrter in Niedersachsen zu überprüfen und den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Gestaltungsgrundsätzen anzupassen. „Es ist unser Ziel, die Anzahl der Ausführungen von zwölf auf vier pro Jahr zu reduzieren. Damit setzen wir die Vorgaben der Rechtsprechung um und stärken zugleich die Sicherheit der Bevölkerung und Vollzugsbeamten“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Calderone, während der ersten Beratung im Niedersächsischen Landtag.

Zuletzt war die zur Risikominimierung erforderliche Vor- und Nachbereitung der Ausführungen aufgrund ihrer Vielzahl häufig zu kurz gekommen. „Mit Ausnahme Bremens gibt es kein anderes Bundesland, das den Sicherungsverwahrten zwölf Ausführungen im Jahr gesetzlich garantiert“, so Calderone weiter. Sicherungsverwahrte aus der Hansestadt werden allerdings im niedersächsischen Rosdorf untergebracht. Hinsichtlich der enormen Arbeitsbelastung der Vollzugsbeamten und offenkundig negativen Auswirkungen auf den Erfolg der angeordneten Therapie von Sicherungsverwahrten sei die Anzahl der Ausführungen daher zu reduzieren: „Damit folgen CDU und SPD der von Karlsruhe aufgestellten Maßgabe, dass die Ausführung nicht nur einem freiheitsorientierten, sondern auch einem therapiegerichteten Konzept zu folgen hat.“

veröffentlicht am 19.04.2018