Bäumer: Was hat Wenzel zu verstecken? CDU fordert im Fall Ritterhude Offenlegung des Verdener Gutachtens
Hannover. Im Fall der explodierten Chemiefabrik in Ritterhude erhebt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer, schwere Vorwürfe gegen Umweltminister Wenzel. Dieser hatte in einem Schreiben an die CDU-Fraktion trotz neuer Erkenntnisse erneut die Auffassung vertreten, dass der getätigte Verzicht auf eine Anwendung der Störfallverordnung (Seveso-Richtlinie) rechtlich nicht zu beanstanden sei. „Unser Gutachten belegt eindeutig das Gegenteil. Wenn sich der Minister so sicher ist, soll er endlich den Teil des Gutachtens der Staatsanwaltschaft Verden öffentlich machen, der sich mit der Störfallverordnung auseinandersetzt. Sollte die Landesregierung in dieser Angelegenheit weiterhin mauern, müssen wir davon ausgehen, dass das Ergebnis für Wenzel mehr als unangenehm ist. Er befürchtet offensichtlich, dass die unter Verschluss gehaltenen Erkenntnisse des staatsanwaltschaftlichen Gutachtens seiner Argumentation widersprechen.“
Bäumer weiter: „Das von uns mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik hat nochmals schriftlich dargelegt, dass Organo Fluid eindeutig als Seveso-Betrieb hätte eingestuft werden müssen.“ Die Auffassung des Ministers beruhe, so das Ergebnis des Gutachters Peter Gebhardt, ganz offensichtlich auf einem fehlerhaften Verständnis der Störfall-Verordnung. „Umweltminister Wenzel täte gut daran, endlich Verantwortung zu übernehmen und reinen Tisch zu machen. Wir fordern den Minister auf, das Gutachten der Staatsanwaltschaft Verden umgehend zu veröffentlichen.“
Im Anhang dieser Pressemitteilung finden Sie die Kurzstellungnahme vom Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik zum Schreiben des Niedersächsischen Ministers für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 29. September 2017 an die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zu der Frage, ob der Anlagenkomplex des Unternehmens Organo Fluid GmbH Dr. Wolfgang Koczott in Ritterhude vor dem 9.9.2014 vom Geltungsbereich der Störfall-Verordnung und der Seveso-Richtlinie umfasst war.