Bäumer: Komplettversagen des Umweltministers im Fall Ritterhude – CDU-Gutachten belegt: Anlage hätte unter Seveso-Richtlinie fallen müssen

Hannover. Die vor drei Jahren in einem Wohngebiet in Ritterhude (Landkreis Osterholz) explodierte Müllverbrennungsanlage Organo-Fluid hätte unter die sogenannte Seveso-Richtlinie fallen müssen – das belegt ein Gutachten vom Ingenieurbüro Umweltschutztechnik, das die CDU-Landtagsfraktion in Auftrag gegeben hat. „Das Gutachten bescheinigt dem Unternehmen gleich eine ganze Reihe von Aspekten, von denen jeder einzelne für eine Seveso-Einstufung ausgereicht hätte“, betont der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Bäumer. „Die Summe dieser Punkte lässt keinen Zweifel daran, dass es sich bei der Anlage in Ritterhude um einen Seveso-Betrieb hätte handeln müssen.“ Fällt ein Unternehmen unter die Störfallverordnung, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Der zuständige Landkreis ist verpflichtet Notfallpläne zu erstellen. Bäumer: „Möglicherweise hätte die Anlage sogar geschlossen werden müssen.“

Ähnliche Rückschlüsse lasse auch ein vertrauliches Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden zu, das dem Umweltausschuss des Landtages seit dem gestrigen (Donnerstag) Nachmittag vorliege. „Allein die Abstandspflichten, die der Stoff Methanol auslöst, hätten den Betreiber an diesem Standort in Erklärungsnot gebracht und einen Weiterbetrieb möglicherweise verhindern können“, so Bäumer. „Die Tatsache, dass Umweltminister Wenzel die mögliche Seveso-Einordnung zu keinem Zeitpunkt auch nur in Betracht gezogen hat, ist der Beleg für ein massives systematisches Behördenversagen im Fall Ritterhude. Von einem Minister, der in den vergangenen viereinhalb Jahren jeden Rostflecken an einem Atommüllfass skandalisiert hat, hätte ich einem anderen Umgang mit einem so sensiblen Thema erwartet.“

Das Gutachten vom Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.

 Peter Gebhardt vom Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik ist Mitglied des Arbeitskreises zur Einstufung von Abfällen der Kommission für Anlagensicherheit (KAS), die mit der Broschüre KAS-25 einen Leitfaden zur Einstufung von Betriebsbereichen im Rahmen der Störfallverordnung geschaffen hat.

veröffentlicht am 22.09.2017