Hiebing: Landesregierung schafft Bürokratiemonster und greift Grundstücksbesitzern in die Tasche

Hannover. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernd-Carsten Hiebing, kritisiert den von der rot-grünen Landesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Kommunalabgabengesetzes. „Das Gesetz ist eine Kapitulationserklärung. SPD und Grüne sind mit dem Versprechen angetreten, die Kommunen finanziell besser auszustatten – doch passiert ist nichts“, sagt Bernd-Carsten Hiebing. „Erst sollte der kommunale Finanzausgleich gekippt werden, dann der Leistungsfähigkeitsvorbehalt. Auch die Idee einer kommunalen Wirtschaftssteuer aus Grund- und Gewerbesteuer war nur heiße Luft. Nichts davon wurde umgesetzt. Jetzt sollen Grundstücksbesitzer in die Bresche springen und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zahlen“, so Hiebing. Er warnt vor falschen Hoffnungen: „Die Praxis hat gezeigt, dass die Kommunen keine Erwartungen in dieses Instrument setzen sollten. Wiederkehrende Beiträge lösen nicht die Probleme beim Straßenbau – man schafft nur die Möglichkeit, den Grundstücksbesitzern ständig in die Tasche zu greifen.“

„Falsch und in diesem Gesetz völlig deplatziert ist zudem die Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens vor verwaltungsgerichtlichen Klagen“, sagt Hiebing. Die CDU-geführte Vorgängerregierung hatte das Widerspruchsverfahren 2005 über eine Änderung des dafür vorgesehenen Justiz- und Verwaltungsverfahrensgesetzes bewusst abgeschafft, um zügig Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger herzustellen. „Die Justizministerin missbraucht jetzt die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes, um die Menschen wieder von den Verwaltungsgerichten fernzuhalten“, kritisiert der CDU-Kommunalexperte weiter. „Die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens ist überflüssig und ein Bürokratiemonster. Dass die Landesregierung die Rückkehr zum überholten Verfahren in einem systemfremden Gesetz durchdrückt, ist zudem eine Ohrfeige für die Kommunen, die dies einmütig ablehnen.“

veröffentlicht am 01.03.2017