Thümler und Althusmann: Quantensprung in der Sicherheitspolitik: CDU verabschiedet Entwurf für bundesweit einmaliges, neues SOG

Hannover. „Modern, an den aktuellen sicherheitspolitischen Notwendigkeiten orientiert und in dieser Form bundesweit einmalig“ – so beschreibt CDU-Fraktionschef Björn Thümler den Entwurf für ein neues Niedersächsisches Gesetz für öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG), den die CDU-Landtagsfraktion heute beschlossen hat. „Mit dem islamistischen Terror hat sich in den letzten Jahren eine neue Bedrohung offenbart, die eine Veränderung der sicherheitspolitischen Struktur in unserem Land unerlässlich macht“, so Thümler. „Mit unserem Entwurf für ein neues SOG wird den niedersächsischen Sicherheitsbehörden ein Maßnahmenkatalog mit passgenauen und abgestuften Handlungsoptionen an die Hand gegeben, den es so in keinem anderen Bundesland gibt. Der Polizei wird damit eine lückenlose Überwachung islamistischer Gefährder ermöglicht.“

Ziel sei es, vorhandene Regelungslücken zu schließen und den Instrumentenkasten der Polizei differenzierter zu gestalten. Mit dem grundsätzlich für alle Maßnahmen vorgesehenen Richtervorbehalt sowie einer integrierten Evaluierungsklausel orientiere sich der Gesetzentwurf streng am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die von Innenminister Pistorius vorgelegten SOG-Entwürfe bezeichnet Thümler als ungenügend und längst veraltet. „Insbesondere die Verkürzung der Präventivhaft von zehn auf vier Tage ist ein völlig falsches Signal. SPD und Grüne müssen ihren Gesetzentwurf zurückziehen.“

Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der CDU in Niedersachen, Dr. Bernd Althusmann, lobt den Gesetzentwurf der Fraktion: „Die CDU-Fraktion hat die Forderungen aus unserem ‚7-Punkte-Sofort-Programm gegen Terror und Islamismus‘ innerhalb kürzester Zeit in Gesetzesform gegossen. Während die amtierende Landesregierung hilflos und widersprüchlich agiert, zeigen wir mit diesem Gesetzesentwurf Entschlossenheit und Augenmaß. Wir schließen damit die wesentlichen Lücken in der Sicherheitsarchitektur des Landes. Ein engmaschiger und bundesweit einmaliger Maßnahmenkatalog stärkt die Sicherheit der Bürger in Niedersachsen.“

Der Gesetzentwurf stelle einen Quantensprung für die innere Sicherheit in Niedersachsen dar. „Ein solches SOG würde Niedersachsens Polizei und Justiz einen bundesweit beispiellos effektiven Umgang mit Gefährdern ermöglichen“, so Althusmann. „Der Gesetz-Entwurf zeigt deutlich: Die sicherheitspolitischen Impulse in Niedersachsen kommen von der CDU. Wir wollen Niedersachsens Sicherheitsbehörden auf die Zukunft vorbereiten. Die rot-grüne Landesregierung steht hingegen für eine Politik der Ignoranz.“

Die Kernpunkte des Gesetzes:

Über die Verknüpfung von Maßnahmen und Sanktionen bei Verstößen, soll den Sicherheitsbehörden ein flexibles, fallgerechtes Vorgehen ermöglicht werden. Thümler: „Bevor es mit der Verhängung der Präventivhaft zum Äußersten kommt, braucht die Polizei einen stufenweisen Maßnahmenkatalog, um künftig differenzierter vorgehen zu können.“ So erhalte die Polizei mit Meldeauflage, Kontaktverbot und Hausarrest zusätzliche Instrumente zur Beobachtung und Kontrolle. „Wird hiergegen verstoßen, ist die Verhängung einer vorübergehenden Präventivhaft leichter als bisher.“

Auch die mögliche Dauer der Präventivhaft soll deutlich verlängert werden. Althusmann: „Die von Rot-Grün geplante Verkürzung auf vier Tage wäre absolut kontraproduktiv. Der Fall der beiden ausländischen Islamisten aus Göttingen zeigt die Notwendigkeit: Hätten die beiden die deutsche Staatsangehörigkeit, wären sie inzwischen längst wieder auf freiem Fuß.“

Den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.

veröffentlicht am 21.02.2017