Mohr: FDP-Forderung nach gläsernen Sparkassen-Vorständen ist nicht mit Rechtslage vereinbar
Hannover. Als „schwerlich umsetzbar“ bewertet der CDU-Landtagsabgeordnete Adrian Mohr die von der FDP heute im Landtag geforderte Offenlegung der Gehälter von Sparkassen-Vorständen. Der Rechtsrahmen innerhalb der Zuständigkeit des Landes sei begrenzt, da der Bund bereits umfangreiche Regelungen getroffen habe. „Bei aller Sympathie für mehr Transparenz, in diesem konkreten Fall sehe ich den Informationsanspruch der Öffentlichkeit gesetzlich nicht gegeben“, erklärt Mohr. „Seit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung für die Sparkassen steht die öffentliche Hand nicht mehr in der Haftung für die Sparkassen und deren Firmenrisiken. Damit entfällt auch der Anspruch der Allgemeinheit, Informationen über gezahlte Bezüge zu erhalten.“ In anderen öffentlichen Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand in der Haftung sei und letztlich mit Steuermitteln das Unternehmensrisiko trage, sei mehr Transparenz bei den Geschäftsleitungsbezügen durchaus sinnvoll. Der richtige Weg dahin sei nicht einfach.
Der Vorschlag der FDP, Gehälter und Versorgungsansprüche sowie gegebenenfalls gezahlte Abfindungen auf Ebene von Einzelpersonen zu veröffentlichen, steht nach Einschätzung Mohrs in Konflikt mit den Persönlichkeits- und Schutzrechten. Eine Veröffentlichung zu Einzelpersonen schließe das deutsche Handelsrecht bewusst aus. „Dass für die FDP in dieser Frage Persönlichkeitsrechte und Datenschutz offenbar keine Rolle spielen, überrascht“, so Mohr.
Mohr kündigt an, die CDU-Fraktion werde sich in den Abschlussberatungen gezielt mit dem Vergleich zu anderen öffentlichen Funktionen befassen – auch eine Anhörung sei vorstellbar.