Deneke-Jöhrens: Kormoran-Verordnung wird auf CDU-Initiative verlängert – Sicherheit für Niedersachsens Fischerei und Angler

Hannover. Auf Antrag von CDU und FDP hat der Landtag in seiner heutigen Sitzung der Verlängerung der Kormoran-Verordnung zugestimmt. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen in Niedersachsen auch weiterhin Kormorane vergrämt oder getötet werden, um Schäden von Fischerei und Tierwelt abzuwenden. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens: „Heute ist ein guter Tag für die niedersächsischen Fischer, Angler, Teichwirte und Fischzüchter. Die bewährte niedersächsische Kormoranverordnung wird für drei Jahre fortgeführt, die Fraßschäden durch den Kormoran somit reduziert.“

Die Kormoranverordnung endet turnusgemäß zum 31. Dezember 2016. Als reiner Fischfresser gefährde der Kormoran sowohl die Artenvielfalt in Gewässern und das Gleichgewicht der Ökosysteme als auch die Fischerei in Niedersachsen, wie Deneke-Jöhrens sagt. „Die wirtschaftlichen Schäden in Teichwirtschaft und Binnenfischerei machen fast ein Viertel des Gesamtumsatzes aus und können schnell die Existenz kosten.“

veröffentlicht am 27.10.2016