Oesterhelweg: Bauern Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Flächen garantieren – CDU fordert Anpassung des Grundstücksverkehrsrechts
Hannover. Um landwirtschaftliche Flächen besser vor dem Erwerb durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu schützen, fordert die CDU-Landtagsfraktion eine Anpassung des Grundstücksverkehrsrechts. Dazu erklärt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Oesterhelweg: „Bauern sollten ein direktes Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Flächen erhalten, damit ihnen dieser wichtige Produktionsfaktor langfristig erhalten bleibt.“ Zu diesem Zweck sollten nach Ansicht Oesterhelwegs künftig Flächen-Verkäufe an Nicht-Landwirte verpflichtend veröffentlicht und den in der betreffenden Region wirtschaftenden Betrieben direkt mitgeteilt werden, damit örtliche Landwirte die Möglichkeit bekommen, von ihrem Vorkaufsrecht auch Gebrauch zu machen.
Ein weiteres Problem sieht Oesterhelweg in den zum Teil massiv überhöhten Flächen-Kaufpreisen. „Hier muss eine praktikable Regelung gefunden werden, um die mitunter absurd hohen Kaufpreise zu bremsen. Grundsätzlich soll veräußerter Boden auch durch landwirtschaftliche Produktion bezahlt werden können.“ Auch der Verzicht auf die doppelte Zahlung der Grunderwerbsteuer für Flächen, die über die Niedersächsische Landgesellschaft als zuständiges Siedlungsunternehmen veräußert werden, würde nach Ansicht des CDU-Fraktionsvizes der Preissteigerung für landwirtschaftliche Flächen entgegenwirken. Oesterhelweg: „Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die Grundstückverkehrsausschüsse weiterhin in der bewährten Besetzung bestehen bleiben: Drei der fünf Mitglieder in diesem Gremium müssen Landwirte oder landwirtschaftliche Arbeitnehmer sein. So ist gewährleistet, dass die Interessen der Betroffenen gewahrt sind.“
Die CDU-Fraktion wird einen entsprechenden Entschließungsantrag in das kommende Plenum einbringen.