Nacke: CDU legt Änderungsvorschlag für Beibehaltung der Datenspeicherung ab 14 Jahren vor

Hannover. Mit Blick auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht sieht sich die CDU-Landtagsfraktion in ihrer Forderung bestätigt, die Mindestaltersgrenze von 14 Jahren bei der Datenspeicherung Jugendlicher beizubehalten. Für die kommende Sitzung des Verfassungsschutzausschusses (Dienstag, 7. Juni) hat die CDU daher einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorgelegt, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jens Nacke, erklärt: „Die Sympathisanten insbesondere islamistischer Bewegungen werden immer jünger. Ihre Radikalisierung beginnt oft im minderjährigen Alter. Spätestens der Fall der mutmaßlichen Islamistin Safia S. sollte allen Kritikern eindringlich vor Augen geführt haben, wie notwendig die Beibehaltung der Altersgrenze von 14 Jahren in der Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen und terroristischen Bedrohungen ist. SPD und Grüne sollten endlich von ihrer geplanten Erhöhung der Altersgrenze für die Datenspeicherung auf 16 Jahre absehen. Selbst Innenminister Pistorius folgt inzwischen der CDU-Linie, wird aber von den rot-grünen Regierungsfraktionen im Regen stehen gelassen.“

Den Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes im Land Niedersachsen“ finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.

veröffentlicht am 02.06.2016