Bley: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sicherstellen
Hannover. Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer heutigen Sitzung einen Antrag beschlossen, mit dem sie die rot-grüne Landesregierung auffordert, die Umsetzung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zu den bisherigen Voraussetzungen sicherzustellen. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Karl-Heinz Bley: „Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung garantiert ein einheitliches Niveau der dualen Ausbildungen. Durch die immer weiter steigenden bürokratischen Anforderungen ist es kleinen und mittleren Unternehmen jedoch bereits heute so gut wie unmöglich, ihre Berichts- und Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Durch die Finanzierung über den Europäischen Sozialfonds werden darüber hinaus auch die Auszubildenden zu aufwändigen Dokumentationen verpflichtet.“
Diese Überlastung durch formelle Vorgaben verhindere eine Förderung durch die NBank, so dass die Betriebe die Lehrgangskosten derzeit alleine tragen müssen. Dies werde zwangsläufig dazu führen, dass die Ausbildungsleistung stark nachlassen werde, so Bley weiter.
Über eine gemeinsame Finanzierung von Land und EU wird in der ÜLU sichergestellt, dass auch solche Betriebe aus Handwerk, Bauindustrie und Landwirtschaft Lehrlinge ausbilden können, die aufgrund ihrer Größe oder Möglichkeiten nicht die gesamte Bandbreite an Ausbildungsinhalten anbieten können. Hierzu können teilnehmende Unternehmen ihre Lehrlinge für bestimmte Zeiträume in anderen Einrichtungen ausbilden lassen.
„Wir erwarten von der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung“, sagt Bley. Wenn nicht anders möglich, müsse Rot-Grün dafür sorgen, dass die Lehrlingsunterweisung künftig vollständig aus Landesmitteln finanziert werde, so Bley weiter. „Rot-Grün muss sicherstellen, dass die Lehrgänge unbürokratisch und praxisnah durchgeführt werden können, ohne dass den kleinen und mittelständischen Betrieben ein Mehraufwand entsteht.“
Den Antrag „Finanzierung des Landesanteils an den Kosten der ‚Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)‘ für das Handwerk, die Bauwirtschaft und die Landwirtschaft in Niedersachsen dauerhaft sicherstellen“ finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.