Thümler: Niedersachsens Maßregelvollzug neu ausrichten und sicherer machen

Hannover/Bramsche. Angesichts der zahlreichen Vorfälle mit psychisch kranken und drogen- oder alkoholabhängigen Straftätern fordert die CDU-Landtagsfraktion eine Neuausrichtung des niedersächsischen Maßregelvollzugs. Während ihrer Klausurtagung in Bramsche hat die CDU-Landtagsfraktion einen entsprechenden Forderungskatalog verabschiedet, um die Bevölkerung besser vor kranken Straftätern zu schützen.

Mit Blick auf die jüngsten Vorfälle erklärt CDU-Fraktionschef Björn Thümler: „Eine junge Frau wurde ermordet, eine ältere Frau mit dem Messer attackiert, ein verurteilter Mörder ist weiterhin auf der Flucht – was muss eigentlich noch passieren, damit die Landesregierung dem Schutz der Bürger eine angemessene Bedeutung schenkt? Warum hat Sozialministerin Rundt nach dem Mord im Klosterwald nicht umgehend die Prozesse der Vollzugslockerungen auf den Prüfstand gestellt und eine erhöhte Aufmerksamkeit im Umgang mit gefährlichen Straftätern eingefordert?“

Um den Maßregelvollzug sicherer zu machen, fordert die CDU, dass sich die Unterbringung von Verurteilten künftig nach dem Strafmaß, der Gefährlichkeit und Fluchtwahrscheinlichkeit richten soll – und nicht mehr nach örtlichen Zuständigkeiten. Bei als besonders gefährlich eingestuften Straftätern (etwa Mörder oder Sexualstraftäter) soll die Staatsanwaltschaft nicht mehr wie bislang einmalig über Vollzugslockerungen entscheiden, sondern bei jeder beabsichtigten Lockerung. „Die Prognosen im Maßregelvollzug müssen verlässlicher werden“, fordert Thümler hinsichtlich der mitunter fatalen Fehleinschätzungen der vergangenen Monate. Aus diesem Anlass sollen bei erstmaliger Vollzugslockerung künftig unabhängige Einzelprognosen eingeholt werden. Die Sachverständigen sollen sich untereinander nicht mehr beraten dürfen, um eine größere Unabhängigkeit der Expertisen zu erhalten. Fällt ein Votum negativ aus, soll die Vollzugslockerung nicht mehr gewährt werden dürfen.

Die CDU erneuert zudem ihre Forderung nach dem Einsatz der elektronischen Fußfessel als weitere Sicherheitsmaßnahme für die Bevölkerung. Thümler: „Die Fußfessel hat sich als Instrument zur engmaschigen Überwachung von Straftätern in Hessen bewährt. Warum soll sie nicht auch in Niedersachsen für mehr Sicherheit sorgen können? Die Menschen verlassen sich darauf, dass sie der Staat vor verurteilten Straftätern schützt. Dieses Vertrauen hat durch die jüngsten Vorfälle im niedersächsischen Maßregelvollzug erheblichen Schaden genommen.“

Den CDU-Forderungskatalog „Allgemeinheit vor kranken Straftätern besser schützen – Maßregelvollzug neu ausrichten und sicherer machen“ finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.

veröffentlicht am 24.05.2016