Hilbers: CDU-Landtagsfraktion begrüßt Ermäßigung der Umsatzsteuer für Behindertenwerkstätten durch Bundesfinanzminister Schäuble

Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilber, begrüßt die Klarstellung durch Bundesfinanzminister Schäuble, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Behinderten-Werkstätten jetzt auch für Handels- und Dienstleistungsumsätze gilt. „Die Regelung ist überfällig – bereits seit längerer Zeit geht es bei den Werkstätten für behinderte Menschen nicht mehr allein um einen Produktionsauftrag, sondern immer mehr auch um Dienstleistungen. Die Umsatzsteuer sollte daher entsprechend begünstigt werden“, sagt Hilbers mit Blick auf beispielsweise Cafeterien, Wäschereien oder Sozialkaufhäuser, in denen behinderte Menschen arbeiten.

Die CDU-Fraktion hatte mit einer Anfrage bereits im Sommer 2013 auf die drohende Benachteiligung von Behindertenbetrieben aufgrund der besonders strengen Prüfpraxis niedersächsischer Finanzämter hingewiesen. Hilbers: „Es ist umso bemerkenswerter, dass Niedersachsen, das den Werkstätten für behinderte Menschen unter Finanzminister Schneider wie kein anderes Bundesland Probleme bereitet hat, jetzt vollmundig die Urheberschaft für die Klarstellung von Bundesfinanzminister Schäuble zugunsten der Werkstätten in Anspruch nimmt.“

veröffentlicht am 27.04.2016