Joumaah: Tätigkeit von Frauen in sozialen Berufen wertschätzen und honorieren

Hannover. Zum morgigen Weltfrauentag fordert die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Joumaah, die überwiegend von Frauen geleistete Tätigkeit in sozialen Berufen stärker wertzuschätzen und entsprechend zu honorieren. „Es ist zu wenig, wenn Ministerin Rundt in ihren alljährlichen Pressemitteilungen zum Weltfrauentag und dem sogenannten Equal Pay Day immer aufs Neue kritisiert, dass insbesondere in den Gesundheitsberufen der wirtschaftliche Wohlstand an den Frauen vorbei geht, ihren Worten dann aber keine Taten folgen.“

Dabei stehe Rundt als Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister in diesem Jahr besonders im Fokus. „Die Landesregierung muss bei den Tarifpartnern für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales werben“, sagt Joumaah. „Dieses wichtige Ziel des rot-grünen Koalitionsvertrages sollte eigentlich die Fachkommission Pflege vorbereiten – bis Frau Rundt sie vor wenigen Tagen eingestampft hat.“

Um die bessere Entlohnung sozialer Berufe zu fördern, sei es auch nicht hilfreich, wenn die Ministerin am 19. März 2016 anlässlich des „Equal Pay Day“ wieder sachverhaltsverkürzend verkünden werde, dass Frauen in Niedersachsen 22 Prozent weniger verdienen als Männer, so Joumaah weiter. So sagt der sogenannte Gender Pay Gap nichts darüber aus, was Männer und Frauen mit gleicher Qualifikation für die gleiche Tätigkeit zur gleichen Zeit beim selben Arbeitgeber verdienen.

Zwar sei es eine Tatsache, dass soziale Berufe schlechter bezahlt werden als beispielsweise technische Berufe. „Zu einer besseren Bezahlung sozialer Berufe wird man nicht gelangen, wenn man alljährlich lediglich eine angebliche Lohndiskriminierung in Frauenberufen beklagt“, sagt Joumaah. „Wir brauchen Bewegung bei den Tarifpartnern und dafür muss Frau Rundt dringend Überzeugungsarbeit leisten.“

Zum Hintergrund:

Der Gender Pay Gap ist eine relative Messgröße für die durchschnittliche unbereinigte Entgeltdifferenz der Gesamtheit der erwerbstätigen Frauen und Männer im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Dabei werden berufstätige Frauen und Männer mit unterschiedlichen Qualifikationen, Berufen und Erwerbsbiografien verglichen. Es wird somit ohne Berücksichtigung der individuellen oder gruppenspezifischen Voraussetzungen ein Durchschnittswert für Männer und Frauen über das gesamte Erwerbsleben ermittelt. Zeiten der Erwerbsunterbrechung oder Teilzeittätigkeiten gehen in die Ermittlung des Gender Pay Gaps ein. Da völlig unterschiedliche Sachverhalte verglichen werden, sagt dieser Wert nichts über die tatsächliche Entlohnung von Männern und Frauen für die gleiche Tätigkeit zur gleichen Zeit beim selben Arbeitgeber aus.

veröffentlicht am 07.03.2016