Nacke: Staatsgerichtshofurteil bestätigt CDU-Fraktion
Hannover/Bückeburg. Die Regierung Weil hat mit ihren verzögerten Antworten auf CDU-Anfragen erneut gegen die Niedersächsische Verfassung verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Staatsgerichtshof in seinem heutigen Urteil, dem drei Klagen der CDU-Abgeordneten Angelika Jahns, Mechthild Ross-Luttmann, Ansgar Focke und Bernd-Carsten Hiebing vorausgegangen waren. Dazu erklärt der CDU-Prozessbevollmächtigte und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke: „Nach den Fällen Paschedag und Edathy hat die rot-grüne Landesregierung binnen drei Jahren zum fünften Mal gegen die Verfassung verstoßen. Das ist ein in der niedersächsischen Geschichte einmaliger Vorgang. Der Staatsgerichtshof hat heute sehr deutlich klargestellt, dass die Regierung Weil die Beantwortung von drei CDU-Anfragen ohne plausible Begründung massiv verzögert und damit die Verfassung gebrochen hat. Es ist offensichtlich, dass es der Landesregierung ausschließlich darum ging, der Öffentlichkeit politisch unangenehme Informationen vorzuenthalten. Diesem Verhalten ist mit dem heutigen Urteil ein Riegel vorgeschoben worden. Das Fragerecht niedersächsischer Abgeordneter ist mit dem heutigen Tag gestärkt worden.“
Nacke weiter: „Ich erwarte von der Regierung Weil, dass Anfragen künftig in dem in der Verfassung vorgesehenen Zeitraum von einem Monat vollständig beantwortet werden. In besonderen Fällen, auch das hat der Staatsgerichtshof heute klargestellt, können Abgeordnete auch eine schnellere Antwort von der Landesregierung verlangen.“