Toepffer: Erneute Klage gegen Regierung Weil wegen Verletzung des Auskunftsrechts

Hannover. Anlässlich der Klage der FDP-Landtagsfraktion gegen die niedersächsische Landesregierung wegen unzureichender Auskünfte in der VW-Abgas-Affäre erklärt CDU-Fraktionsvize Dirk Toepffer: „Politische Differenzen in Niedersachsens dürfen nicht dazu führen, dass Volkswagen öffentlich beschädigt wird. Gleichwohl muss sich die Regierung Weil erneut den Vorwurf der Geheimniskrämerei gegenüber dem Parlament gefallen lassen. Wann begreift es diese Landesregierung endlich: Parlamentarische Anfragen zu beantworten ist kein Ausdruck von Großzügigkeit, sondern das verfassungsrechtlich verbriefte Recht von Abgeordneten.“

Nach Ansicht Toepffers hat es die Landesregierung selber in der Hand, eine erneute Klage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof abzuwehren, indem sie das Parlament besser und vollständig informiert. „Die Regierung Weil muss sich in dieser Frage dringend verbessern, um nicht weiterhin regelmäßig vor dem Verfassungsgericht angeklagt zu werden.“ Schon Anfang dieses Jahres hatte die CDU-Landtagsfraktion drei Klagen gegen die rot-grüne Landesregierung wegen Verletzung des Fragerechts der Abgeordneten vor dem Staatsgerichtshof eingereicht. Ein Urteil wird für den 29. Januar 2016 erwartet.

veröffentlicht am 08.12.2015