Dr. Matthiesen: Landesregierung muss Modellversuch zur anonymen medizinischen Versorgung umgehend stoppen – Projekt öffnet Missbrauch Tür und Tor
Hannover. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Max Matthiesen, lehnt das heute von Sozialministerin Rundt gestartete Modellprojekt zur anonymen medizinischen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung entschieden ab. „Wer ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland lebt, darf bei der medizinischen Versorgung nicht mit den Menschen gleichgestellt werden, die sich hier legal aufhalten“, betont Matthiesen. „Das Projekt sendet ein verheerendes Signal an alle sich rechtstreu verhaltenden Ausländer, wenn künftig auch Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, medizinische Leistungen in Anspruch nehmen könnten, ohne eine Strafverfolgung fürchten zu müssen.“ Der CDU-Sozialpolitiker fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Modellversuch umgehend wieder zu stoppen.
Matthiesen: „Wir dürfen strafbares Verhalten nicht auch noch belohnen. Ein solcher Modellversuch öffnet dem Missbrauch Tür und Tor und birgt vor dem Hintergrund des ungebremsten Zustroms an Asylbewerbern, deren Erfassung die Landesregierung bislang nicht ansatzweise hinbekommt, erhebliche finanzielle Risiken.“ Menschen „ohne definierten Aufenthaltsstatus“ hätten weder einen Aufenthaltstitel noch eine Duldung und seien auch nicht aus sonstigen Gründen zum Aufenthalt in der Bundesrepublik berechtigt. „In der Regel handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber, die sich der Abschiebung entzogen haben und untergetaucht sind oder bereits abgeschobene Asylbewerber, die illegal wieder eingereist sind“, erklärt Matthiesen.
Im Übrigen würden sich Ärzte, die Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus behandeln ohne die Ausländerbehörde zu informieren, strafbar machen. „Den Antrag der rot-grünen Landesregierung das Aufenthaltsgesetz entsprechend zu ändern, hat der Bundesrat vor einem halben Jahr völlig zu Recht abgelehnt“, so Matthiesen. „Die medizinische Behandlung von Menschen, die sich illegal in unserem Land aufhalten, muss weiterhin die absolute Ausnahme bleiben – das Rechtsstaatsprinzip darf nicht ausgehöhlt werden.“