Bäumer: Alle Fragen zu Ritterhude beantwortet? Warum verlängert Umweltministerium dann Beantwortungsfrist bei CDU-Anfrage zu Seveso-Richtlinie?
Hannover. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer, zeigt sich irritiert über die heute vom Umweltministerium mitgeteilte Fristverlängerungsbitte bei der Beantwortung seiner Anfrage „Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie Niedersachsen – Ist das Umweltministerium fachlich darauf vorbereitet?“ Erst gestern hatte Bäumer öffentlich die Vermutung geäußert (CDU-Pressemitteilung 421/2015 vom 25. November 2015), dass die vor mehr als 14 Monaten explodierte Chemiefirma „Organo-Fluid“ in Ritterhude möglicherweise unter die Störfall-Verordnung – die so genannte Seveso-Richtlinie – hätte fallen und demnach wesentlich intensiver kontrolliert werden müssen. Gegenüber Medien erklärte daraufhin das Umweltministerium gestern, dass alle Fragen zum Ritterhuder Chemiebetrieb bereits beantwortet worden seien.
Bäumer: „Mit der Fristverlängerungsbitte durch das Umweltministerium erhärtet sich der Verdacht, dass Minister Wenzel entscheidende Fragen zu Ritterhude nicht beantworten kann oder will. Beides ist schlimm.“ In einem Schreiben fordert Bäumer den Minister daher auf, den von Seiten des Ministeriums angeblich erforderlichen Ermittlungs- und Abstimmungsbedarf nachvollziehbar bis zum 6. Dezember 2015 zu begründen.
Der CDU-Umweltexperte kritisiert, dass der Betrieb in Ritterhude etwa 10.000 Begleitscheine über die Abfallentsorgung zwischen 1999 und 2005 nicht an die Gewerbeaufsicht übersandt hatte. Die für Entsorgung von Sonderabfällen zwingend vorgegebenen Begleitscheine seien für die Jahre 1999 bis 2003 nicht einmal erfasst worden. Gleichzeitig würden aber die Abfall-Schlüssel, die eine gewisse Seveso-Relevanz haben könnten, allesamt auf den Listen des in Ritterhude angelieferten Sondermülls auftauchen. „Die Chemiefirma in Ritterhude hätte möglicherweise unter die Störfall-Verordnung fallen müssen. In diesem Fall hätte der Betrieb wesentlich intensiver kontrolliert werden und der Abstand zu Wohngebieten deutlich größer ausfallen müssen. Zugleich wäre Paragraf 10a des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) zur Anwendung gekommen – danach hätte der Landkreis Osterholz als zuständige Katastrophenschutzbehörde für die Chemiefabrik in Ritterhude einen externen Notfallplan erstellen müssen“, lautet das Fazit von Bäumer. „Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverständlich, dass Minister Wenzel auf diese zentrale Frage nicht eingeht.“
Das Schreiben von Martin Bäumer an Minister Wenzel zur beantragten Fristenverlängerung finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.