Seefried: Gesetz zu Inklusionsfolgekosten – Rot-Grün benachteiligt Schulen in freier Trägerschaft

Hannover. Der schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kai Seefried, wirft Kultusministerin Heiligenstadt vor, Schulen in freier Trägerschaft beim so genannten Inklusionsfolgekostengesetz zu übergehen. „Die freien Schulträger sollen nach aktuellem Stand keine Landesmittel zur Umsetzung der Inklusion erhalten. Dies ist den Kommunen als Träger der öffentlichen Schulen vorbehalten. Diese Ungleichbehandlung akzeptieren wir nicht“, betont Seefried. „Die Landesregierung muss nachsteuern. Wir fordern, die morgige Sitzung des Kultusausschusses abzusagen – der Gesetzentwurf ist nicht abstimmungsreif.“

In Stellungnahmen hätten auch kirchliche und private Schulträger mit Befremden darauf reagiert, dass sie übergangen wurden. „Erst auf unseren Vorschlag hin durften die Träger der kirchlichen und privaten Schulen überhaupt eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben. SPD und Grüne hatten eine Anhörung der freien Schulträger gar nicht vorgesehen – aus Versehen oder absichtlich?“, fragt Seefried.

Obwohl die Kultusministerin schon vor fast einem Jahr die Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt habe, hätten die Gesetzesberatungen im Landtag erst Mitte Oktober begonnen. Die abschließende Beratung im Kultusausschuss solle nach sehr kurzer schriftlicher Anhörung bereits morgen (3. November) stattfinden. „Genau wie bei öffentlichen Schulen werden auch an den Schulen in privater und kirchlicher Trägerschaft Kinder mit Unterstützungsbedarf beschult“, betont Seefried. „Es ist vollkommen unverständlich, warum die freien Schulträger vom Land keine Ausgleichszahlungen für die Kosten der Umsetzung der Inklusion erhalten sollen. Ebenso wenig ist nachvollziehbar, weshalb das Kultusministerium die Träger freier Schulen weder angehört noch auf andere Weise eingebunden hat. Wir fordern eine Gleichbehandlung.“ Seefried verweist darauf, dass für die Umsetzung des Gesetzes 2015 11,7 Millionen Euro und ab 2016 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Inwieweit die Einwände der freien Schulträger gegen ihre Benachteiligung gegenüber den öffentlichen Schulträgern berechtigt sind, wird derzeit durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages (GBD) im Auftrag der CDU-Fraktion überprüft.

 

veröffentlicht am 02.11.2015