Meyer: Festnahme nach Massenflucht aus Maßregelvollzug – Sozialministerin bleibt viele Antworten schuldig

Hannover. Zur heutigen Festnahme der fünf aus der Maßregelvollzugsanstalt in Brauel geflüchteten Straftäter sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Volker Meyer: „Es ist gut, dass die polizeilichen Ermittlungen so schnell zu einem Erfolg geführt haben. Auch nach der heutigen Pressekonferenz der Sozialministerin bleiben aber weiter viele Fragen offen – zum Beispiel, ob die Polizei im Fall einer öffentlichen Fahndung über aktuelle Fotos der Gesuchten verfügt hätte.“

Nach Ausbrüchen aus dem Maßregelvollzug 2014 hatte sich herausgestellt, dass die Maßregelvollzugseinrichtungen nicht zur erkennungsdienstlichen Behandlung der untergebrachten Straftäter befugt sind. Deshalb hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der am Donnerstag im Sozialausschuss beraten wird. „Obwohl es bereits in elf Bundesländern entsprechende gesetzliche Regelungen gibt, hat Rot-Grün diesen Vorschlag in der ersten Plenarberatung im Juli als völlig überzogen abgetan“, betont Meyer. „Immer wieder verharmlost Rot-Grün die Straftäter im Maßregelvollzug als ‚Patienten‘ bis hin zu dem Vorwurf, die CDU-Fraktion habe den ‚Schuss nicht gehört‘. Tatsache aber ist, dass SPD und Grünen die eigene Ideologie wichtiger ist als der Schutz der Bevölkerung.“

Ministerin Rundt habe auch heute wieder eingestehen müssen, dass der jüngste Ausbruch die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten aufwerfe. „Die Vorschläge der CDU-Fraktion hierzu liegen bereits seit dem Frühjahr auf dem Tisch: An die Überwachung von Straftätern im Maßregelvollzug sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei regulären Strafgefangenen“, sagt Meyer. Die Ministerin habe heute ausgeführt, dass bereits Sicherheitskräfte im Maßregelvollzug beschäftigt würden. „Vollkommen offen bleibt aber die Frage, nach welchem Standard dieses Sicherheitspersonal ausgebildet ist. Ebenso unklar ist, warum das Personal in den geschlossenen Abteilungen des Maßregelvollzugs nicht grundsätzlich zu zweit unterwegs ist.“ Die Ministerin habe in dieser Angelegenheit alles andere als klare Verhältnisse geschaffen. „Jetzt sind wir auf ihre Erklärungen in der kommenden Sitzung des Sozialausschusses gespannt.“

veröffentlicht am 27.10.2015