Hilbers: EuGh hat entschieden: Kein Hartz IV-Anspruch für EU-Bürger – Urteil ist wichtiger Baustein zum Schutz des Freizügigkeitsprinzips in der EU

Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilbers, begrüßt das heute gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGh), nach dem arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV haben. „Das EuGh-Urteil macht deutlich: Der Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland ist für EU-Migranten keine Selbstverständlichkeit, sondern muss erworben werden“, betont Hilbers. „Dabei schränkt das Urteil das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU keineswegs ein – es ist vielmehr ein wichtiger Baustein, um dieses Prinzip vor Missbrauch zu schützen“, betont Hilbers.

Schließlich bedeute die Entscheidung des EuGh nicht, dass EU-Bürger ohne Arbeit sofort aus der Bundesrepublik ausreisen müssten. „Sie können sich selbstverständlich weiterhin um ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland bemühen – werden dabei aber nicht mehr von der Solidargemeinschaft unterstützt“, so Hilbers weiter.

veröffentlicht am 15.09.2015