Hilbers: Sozialministerium versäumt Klärung der Gehaltsfrage von Frau Rundt – Landesregierung muss unverzüglich neue Vereinbarung mit Wohlfahrtsverbänden erarbeiten

Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilbers, zeigt sich unzufrieden mit den Ergebnissen der heutigen Unterrichtung im Haushaltsausschuss zur jahrelang geübten Praxis des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen, Vorstandsgehälter aus Landesmitteln zu finanzieren. „Das Sozialministerium hat es einmal mehr versäumt, endlich zu klären, in welchem Umfang Ministerin Rundt in ihrer Funktion als Vorstandsvorsitzende beraten hat. Offen ist auch weiterhin, nach welchem Schlüssel Fördergelder, die eigentlich die ehrenamtliche Arbeit stärken sollen, für ihr Gehalt herangezogen wurden“, so Hilbers. Der ernsthafte Wille, diese fehlgeleitete Verwendung von Fördermitteln in Zukunft zu verhindern, sei bei der Landesregierung weiterhin nicht erkennbar.

Nach Auffassung des Sozialministeriums stehe der Umgang des Paritätischen mit den Landesmitteln in Einklang mit der entsprechenden Fördervereinbarung und sei damit rechtmäßig. Hilbers: „Auch wenn das Vorgehen nicht illegal gewesen sein mag, richtig und klug war es deshalb noch lange nicht. Die Menschen in Niedersachsen können zu Recht erwarten, dass die für wohlfahrtspflegerische Zwecke vorgesehene Landesförderung auch in entsprechende Maßnahmen fließt und nicht im Verwaltungshaushalt eines Verbandes versickert.“

Die Landesregierung müsse nun zügig gemeinsam mit den Verbänden die vom neuen Wohlfahrtsfördergesetz vorgeschriebene Vereinbarung erarbeiten, die derartige Praktiken künftig verhindern soll. „Es besteht ohnehin die Gefahr, dass die EU-Kommission nicht nur die Förderung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verbietet, sondern auch Rückzahlungen der Finanzhilfen für die Vergangenheit fordert“, betont Hilbers. „Diese Unsicherheit hat ihre Ursache im Vorgehen der Landesregierung bei der Ausgestaltung des Wohlfahrtsgesetzes.“

veröffentlicht am 09.09.2015