Nacke: 241 Gründe, warum die Regierung Weil die Vorratsdatenspeicherung unterstützen sollte
Hannover. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, hat die Regierung Weil aufgefordert, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung endlich zu unterstützen. In der heutigen Besprechung der Großen Anfrage der CDU zu dem Thema im Landtag erklärte Nacke: „241 Fälle schwerer Kriminalität – darunter Raub und Erpressung – konnten in den vergangenen fünf Jahren in Niedersachsen nicht aufgeklärt werden, weil Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen nicht auf Verbindungsdaten von Verdächtigen zugreifen durften. Das sind 241 Gründe, warum die Regierung Weil die Vorratsdatenspeicherung unterstützen sollte.
Die Zahl macht deutlich, wie sehr die Vorratsdatenspeicherung helfen kann, für mehr Gerechtigkeit bei Opfern von Straftaten zu sorgen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die 25 Fälle von Kinderpornographie, die bislang strafrechtlich nicht aufgeklärt sind.“
Nach Ansicht Nackes wägt der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung zwischen Opfer- und Datenschutz ab. „SPD und Grüne sollten diese Debatte endlich nüchtern und ohne die übliche Big-Data-Hysterie führen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Netzanbieter und Provider – nicht der Staat – Verbindungs- und Standortdaten von Computern und Telefonen für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Inhalte von Telefonaten und Internetseiten werden nicht gespeichert. Der Staat erliegt nicht einer blinden Sammelwut, sondern kann nur per richterlichem Beschluss auf diese Daten zugreifen.“
Im digitalen Zeitalter und vor dem Hintergrund der europaweit angespannten Sicherheitslage sei die Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Ermittlungsinstrument, auf das der Rechtsstaat nicht verzichten könne. „Das sehen die Polizeigewerkschaften in Niedersachen ebenso“, sagt Nacke. „Täter können durch die Vorratsdatenspeicherung überführt werden – ebenso können zu Unrecht Verdächtigte entlastet werden.“