Jahns: Kommunalwahlrecht für Ausländer konterkariert Integrationsbemühungen
Hannover. In der heutigen Landtagsdebatte um die Einführung eines Kommunalwahlrechts für dauerhaft in Niedersachsen lebende Ausländer hat die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angelika Jahns, erneut die Ablehnung der CDU gegenüber diesem Vorschlag bekräftigt: „Ein Ausländerwahlrecht, dessen einzige Voraussetzung der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland ist, konterkariert alle Integrationsbemühungen. Warum sollte jemand noch die Motivation haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, wenn er bereits maßgebliche Rechte eines deutschen Staatsbürgers besitzt, wie etwa das kommunale Wahlrecht?“
Jahns verweist auch auf das entsprechende Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1990, das ein kommunales Ausländerwahlrecht, wie es von einigen Bundesländern eingeführt worden war, als verfassungswidrig bezeichnete. „Das Gericht argumentierte, dass Artikel 20 im Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe, so zu interpretieren sei, dass damit nur deutsche Staatsangehörige gemeint seien und somit das Wahlrecht allein durch sie ausgeübt werden dürfe.“ Bislang dürfen Ausländer in keinem EU-Land an nationalen Parlamentswahlen teilnehmen – erst kürzlich lehnten knapp 80 Prozent der Luxemburger in einem Referendum einen entsprechenden Vorschlag ihrer Regierung ab.
Andere Länder, so Jahns, machten das Wahlrecht für Ausländer zudem davon abhängig, ob ihre eigenen Staatsangehörigen im Ausland auch wählen dürften. Außerdem sei das Ausländer-Wahlrecht in anderen Staaten oftmals an verschiedene Auflagen geknüpft, etwa eine Registrierung in Wählerlisten oder ein Gelöbnis auf die jeweilige Verfassung und das Landesrecht. „All diese Voraussetzungen sucht man im Antrag von Rot-Grün vergebens“, kritisiert die CDU-Innenpolitikerin und fordert: „Wir wünschen uns zu dieser sensiblen Frage, die das Grundverständnis unseres Staates betrifft, dass die Bürger in die Diskussion stark miteinbezogen werden. In dieser Frage dürfen die Parlamente nicht gegen den Willen der Bürger entscheiden.“