Meyer: Erkennungsdienstliche Behandlung von Straftätern im Maßregelvollzug dringend nötig

Hannover. Der CDU-Landtagsabgeordnete Volker Meyer kritisiert, dass SPD und Grüne den CDU-Vorschlag, den Maßregelvollzugszentren erkennungsdienstliche Maßnahmen zu erlauben, im gestrigen Plenum abgelehnt haben. Meyer betont: „Aktuelle Bilder sind für die Polizei besonders wichtig, wenn sie nach flüchtigen Straftätern fahndet.“

Richtig sei zwar, dass Straftäter im Maßregelvollzug bereits durch die Polizei erkennungsdienstlich behandelt worden seien, so Meyer. „Aber was nützt ein Foto, wenn es bei der Flucht eines Straftäters bereits mehrere Jahre alt ist? Die Maßregelvollzugsanstalten brauchen die Möglichkeit, regelmäßig selbst aktuelle Bilder der Untergebrachten machen zu können.“ Die rot-grüne Landesregierung wisse, dass dazu eine Änderung des Gesetzes nötig sei und handele dennoch nicht.

Für den mangelnden Reformwillen der Landesregierung hat Meyer kein Verständnis: „Unser Antrag fordert nichts Unangemessenes, das hat die Landesdatenschutzbeauftragte bestätigt. Außerdem gibt es in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Berlin, Hessen und Bayern bereits ähnliche Regelungen.“ Durch den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kriminellen vernachlässige Rot-Grün die Sicherheit der Allgemeinheit. „Wir kriminalisieren verurteilte Straftäter nicht, wenn wir eine erkennungsdienstliche Behandlung fordern, aber SPD und Grüne verharmlosen sie, wenn sie fälschlich von ‚Patienten‘ sprechen“, sagt Meyer. „Sollte beim nächsten Ausbruch eines Schwerverbrechers aus dem niedersächsischen Maßregelvollzug wieder kein aktuelles Fahndungsfoto zur Verfügung stehen und dadurch Polizeiermittlungen erschwert werden, trägt dafür auch die Sozialministerin die Verantwortung.“

veröffentlicht am 15.07.2015