Oesterhelweg: Zeitraum für Antragstellung auf EU-Förderung viel zu kurz – Landwirte müssen Versagen der Landesregierung ausbaden

Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, hat den verkürzten Zeitraum, den niedersächsische Landwirte in diesem Jahr bei der Antragstellung auf EU-Förderung hinnehmen müssen, scharf kritisiert. Die von der EU vorgegebene Frist für das Einreichen der Anträge endet auch in diesem Jahr am 15. Mai und kann nicht verschoben werden. In der Antwort auf eine CDU-Anfrage hat die Landesregierung eingeräumt, dass die Antragstellung in Niedersachsen erst ab Mitte April möglich ist. „Damit bleibt den Betrieben gerade mal ein knapper Monat für das komplexe Antragsverfahren. Die Landesregierung hätte dafür Sorge tragen müssen, die Antragsstellung frühzeitig zu ermöglichen – hier hat sie schlichtweg versagt“, so Oesterhelweg. „Schuld sind natürlich mal wieder andere – in diesem Fall Brüssel. Komisch ist nur, dass in anderen Bundesländern die Antragsverfahren rechtzeitig starten.“ So könnten Landwirte in Nordrhein-Westfalen ihre Anträge bereits seit dem 16. März abgeben und seien damit im Vergleich zu Niedersachsen vier Wochen voraus. Hessen und Sachsen-Anhalt hätten jeweils etwa zwei Wochen Vorsprung.

„Die EU-Förderung ist für die Landwirte und ihre Familien ein wichtiger Teil ihres Einkommens“, betonte Oesterhelweg. „Das Antragsverfahren ist umfangreich und sehr aufwendig, deshalb ist es wichtig, dass die Betriebsleiter dafür ausreichend Zeit haben – zumal der Antragszeitraum in das auf den Höfen ohnehin arbeitsreiche Frühjahr fällt.“ Je kürzer der Antragszeitraum, umso schwieriger sei es für die Berater der Landwirte, allen Fachfragen und Beratungswünschen adäquat nachzukommen.

veröffentlicht am 20.03.2015