Hilbers: Niedersachsens mittelständische Unternehmen bei Reform der Erbschaftssteuer nicht aus den Augen verlieren
Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Reinhold Hilbers, hat Finanzminister Schneider aufgefordert, die Reform der Erbschaftssteuer nicht unter dem Aspekt „Kasse machen“ anzugehen. „Die Erbschaftssteuerreform muss aufkommensneutral bleiben und darf lediglich der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils (Dez. 2014) dienen. Es kann bei der Reform nicht um Steuermehreinnahmen gehen, sondern vor allem darum, dass die Vererbung und Weiterführung von Familienunternehmen nicht an der Zahlung von Erbschaftssteuer scheitert“, sagt Hilbers.
Niedersachsens Wirtschaft sei insbesondere mittelständisch geprägt. Es müsse daher ein vitales Interesse an der Sicherung der vielen Arbeitsplätze in diesem Sektor geben, so Hilbers: „Wenn diese Unternehmen wegen der Finanzierung der Erbschaftssteuer nicht fortgeführt werden können, werden sie an Heuschrecken verkaufen müssen. Dass damit der Wirtschaftsstandort Niedersachsen geschwächt wird, dürfte jedem klar sein.“
Der CDU-Finanzexperte fordert: „Niedersachsen darf sich einer pragmatischen Lösung bei der Erbschaftssteuerreform nicht in den Weg stellen. Minister Schneider sollte sich dafür einsetzen, dass die Novelle von diffizilen Bewertungsfragen und einer weiteren Komplizierung verschont bleibt.“